Liebe Mitglieder und Eltern,
wie Ihr sicher schon aus den Medien entnommen habt, soll in Sachsen ab heute, den 8. November allgemein die 2G-Regel gelten. Das heißt, Zutritt zu unseren Trainingsstätten haben nur Personen, die einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Ausgenommen sind nur Personen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten und dafür ein ärztliches Attest sowie einen Negativtest vorlegen können sowie Kinder und Jugendliche bis 16. Jahren, die der Testpflicht in Schulen- oder Kitas unterliegen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!!! Wir hoffen das wir uns alle bald wieder sehen können und bleibt gesund.